Uferangeln

Die Herzmuschelernte ist an die Freigabe der Muschelbänke durch Präfekturverordnung gebunden. Die Präfekturverordnung kann unter diesem Link eingesehen und heruntergeladen werden.
Das Sammeln von Muscheln und Pflanzen zu Fuß in der Somme-Bucht ist eine Tätigkeit, die von vielen Fachleuten ausgeübt wird. Es ist aber auch eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Die Praxis unterliegt jedoch weiterhin Vorschriften hinsichtlich der Menge und Größe der geernteten Muscheln und Pflanzen.
Vorschriften
- Schale : Mindestgröße 2,7 cm, zulässige Höchstmenge pro Person 5 kg. Zugelassene Werkzeuge: Hand oder Kralle mit drei Zähnen. Hier finden Sie die Dekrete zum Herzmuschelfischen
- Immergrün : keine Mindestgröße, zulässige Höchstmenge pro Person 5 kg. Autorisiertes Werkzeug: Hand
- Messer : Mindestgröße 10 cm, Höchstmenge pro Person 2 kg
- Lavagnon : Mindestgröße 3 cm, Höchstmenge pro Person 2 kg
- Telline : Mindestgröße 2,5 cm, Höchstmenge pro Person 2 kg
- Napfschnecke : keine Mindestgröße, Höchstmenge pro Person 5 kg
- Schimmel : Mindestgröße 4 cm, Höchstmenge pro Person 5 kg
- Aster : keine Mindestgröße, Höchstmenge pro Person 0,5 kg. Autorisiertes Werkzeug: Messer (Reißen verboten)
- Salicornia : keine Mindestgröße, Höchstmenge pro Person 0,5 kg. Autorisiertes Werkzeug: Messer (Reißen verboten)
Professionelle Küstenfischer sammeln legal die Ressourcen des Küstenvorlandes, sie sind die einzigen, die das Produkt ihrer Fischerei weiterverkaufen können.
Die Muschelzucht bietet den Muschelzüchtern und ihren Familien den Lebensunterhalt, respektiere die Aktivitäten der Meereszucht. Daher ist das Angeln innerhalb von 25 m um die Konzessionen für Meereskulturen verboten.
Sicherheit
- Informieren Sie sich über das Wetter und die Gezeiten
- Wenn Sie die Gegend nicht kennen, fahren Sie bei Niedrigwasser zurück
- Geh nicht alleine an einen unbekannten Ort
- Bringen Sie ein Handy mit, um bei Bedarf den Rettungsdienst erreichen zu können
- Informieren Sie sich regelmäßig und vor Ort über die Hygiene- und Gesundheitseinstufung Ihrer Fanggründe, in der Präfektur, bei der Regionalstelle oder hier

